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Doppelmord von Dr. Rolf Kornemann


Einschränkung wohnungswirtschaftlicher Tätigkeiten

Die Judengesetzgebung, die in dem einleitend erwähnten "Gesetz zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums vom 7. April 1933" ihren Ursprung hatte, regelte auch die
wohnungswirtschaftliche Betätigung von Juden. Durch das Gesetz zur Änderung
der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 6. Juli 1938
57) wurde den Juden der Handel mit
Grundstücken, die gewerbsmäßige Vermittlung für Immobiliarverträge
und Darlehen sowie das Gewerbe des Haus- und Grundstücksverwalters verboten.
Der NS-Kurier begründete das Berufsverbot für Makler lakonisch
"Der Jude hat auf deutschem Grund und Boden nun mal nichts
zu suchen"58).

© Copyright by Dr. Rolf Kornemann
© Layout Birgit Pauli-Haack 1997
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