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Doppelmord von Dr. Rolf Kornemann


Judenhäuser als Zwischenstufe der Deportation

Nach der Reichskristallnacht wurden die Schikanen verschärft. Im Zusammenhang mit
der Arisierung des Grundbesitzes wurde häufig die Unterbringung der Juden in weit
auseinanderliegenden Judenhäusern, die jüdischen Eigentümern bzw.
Organisationen gehörten, angeordnet.
35)

In Österreich wurden alle Juden aus den Provinzen nach Wien verbracht
36);
in Stuttgart wiederum mußten viele Juden auf das Land ziehen, während
in anderen Städten - wie z.B. in Berlin - eine Konzentration auf einzelne
Stadtteile erfolgte37).
Mit dem zuvor erwähnten Gesetz über die "Mietverhältnisse mit Juden"
wurde das Zusammenziehen der Juden systematisiert. Nicht-jüdische Eigentümer konnten
die Zwangsexmittierung sofort betreiben, wenn ihnen die Gemeindebehörde bescheinigt hatte,
daß die anderweitige Unterbringung des jüdischen Mieters gesichert war.
Die Interpretation "anderweitige Unterbringung" wurde unterschiedlich ausgelegt;
in einzelnen Fällen reichte auch eine notdürftige Unterbringung im Sinne der
Obdachlosen-Fürsorge aus. Die Durchführung solcher Maßnahmen oblag städtischen
Verwaltungen; einige Großstädte unterhielten eigene Umsiedlungsabteilungen für Juden.


© Copyright by Dr. Rolf Kornemann
© Layout Birgit Pauli-Haack 1997
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