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Die Weiße Rose

Die Prozeße


Erster Prozeß

Am Donnerstag, den 18. Februar 1943, werden Hans und Sophie Scholl in der Münchner Universität beim
Verteilen des 6. Flugblattes festgenommen. Hans Scholl trägt einen handschriftlichen Flugblattentwurf
von Christoph Probst bei sich, den er bei seiner Verhaftung zu zerreißen versucht.

Vier Tage pausenloser Verhöre im Wittelsbacher Palais folgen. Hier, im bayerischen Gestapo-Hauptquartier,
sind sie bis zum Prozeß eingesperrt.

Nach der Verhaftung von Christoph Probst, der verheiratet ist und drei kleine Kinder hat, bekennen
sich Hans und Sophie Scholl zu den Widerstandsaktionen der Weißen Rose. Die Geschwister versuchen,
Christoph Probst zu entlasten und nehmen alle Schuld auf sich.

Am Montag, den 22. Februar, beginnt um 10.00 Uhr die Gerichtsverhandlung gegen Hans und Sophie Scholl
und Christoph Probst im holzgetäfelten Saal 216 des Münchner Justizpalastes. Roland Freisler,
der aus Berlin herbeigeeilte Präsident des Volksgerichtshofes, wünschte einen "würdigen Saal" für das
von ihm geleitete Tribunal. "Tobend, schreiend, bis zum Stimmüberschlag brüllend, immer wieder explosiv
aufspringend": schildert der Augenzeuge Leo Samberger die Verhandlungsführung Freislers, "der sich in
der ganzen Verhandlung nur als Ankläger aufspielte und nicht
als Richter zeigte".

Die Anklage lautet "landesverräterische Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat und
Wehrkraftzersetzung". Die Pflichtverteidiger setzen sich während der dreieinhalbstündigen Verhandlung
nicht für ihre Mandanten ein.

Sophie bekennt sich zu den Flugblattaktionen und sagt: "Was wir sagten und schrieben, denken ja so
viele, nur wagen sie es nicht, es auszusprechen."

Um 13.30 Uhr verkündet Freisler die Todesurteile gegen die Geschwister Scholl und Christoph Probst.
Um 17.00 Uhr werden die drei Freunde im Gefängnis München-Stadelheim enthauptet.
"Freiheit" hat Sophie auf die Rückseite ihrer Anklageschrift notiert.
"Freiheit" ruft Hans Scholl, als er vor der Guillotine steht.

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