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Die Weiße Rose

Die Prozeße


Zweiter Prozeß

Am 19. April 1943 ist noch einmal der Saal 216 des Münchner Justizpalastes Schauplatz eines
Gerichtsverfahrens gegen den Kreis der Weißen Rose. Auch diesmal tagt der Volksgerichtshof unter dem
Vorsitz von Roland Freisler. Die Verhandlung beginnt um 9.00 Uhr und dauert 14 Stunden.

Die Gestapo hat durch ihre Ermittlungen die Mitwirkung von Professor Kurt Huber, Alexander Schmorell
und Willi Graf an den Flugblattaktionen herausgefunden. Weitere elf Freunde sind mit ihnen angeklagt,
weil sie entweder die Flugblätter weiterverbreitet oder, wie es heißt, "von dem hochverräterischen
Unternehmen gewußt, es aber nicht angezeigt haben".

Am späten Abend verkündet Freisler die Todesurteile gegen Professor Kurt Huber,
Alexander Schmorell und Willi Graf. Zehn weitere Angeklagte erhalten Haftstrafen,
einer wird überraschend freigesprochen.

Freisler ist offenbar angewiesen worden, nicht noch einmal ausnahmslos Todesurteile zu
verhängen wie im ersten Prozeß, über dessen Wirkung ein Mitarbeiter von Propagandaminister
Goebbels notierte: "Herr Minister hatte ebenfalls Kenntnis davon erhalten, daß das Münchner Urteil
in der Bevölkerung wenig verständnisvoll aufgenommen worden sei."


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