Die Hitlerjugend (HJ)Die HJ entstand 1926 und am Anfang gehörten ihr fast nur Jungen an. 1930 wurde dann der Bund Deutscher Mädel (BDM) als Teil der HJ konstituiert. 1931 gab es neben der HJ den "NS-Studentenbund" und den "NS-Schülerbund". Der Letztere wurde 1932 der HJ eingegliedert. Über die Ziele der HJ gab das "Gesetz über die Hitlerjugend" vom 1.Dezember 1936 Auskunft. Hier hieß es im § 2: "Die gesamte deutsche Jugend ist außer im Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen." Die freiwillige Mitgliedschaft wurde durch die "Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitlerjugend (Jugenddienstverordnung) vom 25.März 1939 zur Pflichtmitgliedschaft. "DAUER DER DIENSTPFLICHT (2) Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sind verpflichtet in der Hitler-Jugend Dienst zu tun..." Im Rahmen des HJ-Dienstes stand die körperliche Ertüchtigung an erster Stelle. Mit der Zeit nahm diese körperliche Ertüchtigung immer mehr wehrsportliche Züge an (Geländekampfspiele, Schießausbildung). Im Krieg gipfelte diese Ausbildung in den sogenannten "Wehrertüchtigungslagern", wo die Jugendlichen militärische Aufgaben lösen mußten und auch eine Schießausbildung bekamen. Die Jugendlichen wurden nach dem sogenannten Führerprinzip erzogen: Befehl und Gehorsam. De fakto wurden sie auf ihre Rolle als Soldat im kommenden Krieg vorbereitet. Bei dieser Vorbereitung spielte die Wehrmacht eine nicht unerhebliche Rolle. 1939 startete die Wehrmacht eine Initiative, in deren Rahmen daß Heer Einfluß auf die Jugendarbeit nehmen sollte. Wehrkundeunterricht und militärische Ausbildung sollten verstärkt werden. Während des Krieges wurde der Einfluß der Wehrmacht noch forciert. Die militärische Grundausbildung führte letztendlich zum aktiven Fronteinsatz (z.B Flakhelfer). An zweiter Stelle stand beim HJ-Dienst die "weltanschauliche Schulung". Im Rahmen dieser Schulung wurden die Jugendlichen vollkommen auf die nationalsozialistische Ideologie eingestimmt. Hierzu gehörte Unterricht in Rassenkunde, Legenden aus der deutschen Geschichte und die Geschichte der NSDAP. Neben körperlicher Ertüchtigung und weltanschaulicher Schulung, mußten die HJ-Angehörigen in ihrer Freizeit noch eine Vielzahl von Tätigkeiten übernehmen. In der Regel handelte es sich um bestimmte Einsätze, wie z.B.: Sammlungen, Teilnahme an Propagandaveranstaltungen, Ernteeinsatz in den Ferien u.s.w. Die Mitgliedschaft in der HJ bedeutete für die Jugendlichen insgesamt: absoluter Gehorsam, Reglementierung ihrer Freizeit bis ins Kleinste, keine Möglichkeit ihre Pubertät und die damit verbundenen Probleme altersgerecht auszuleben. |
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© Birgit Pauli-Haack 1997
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